Definition
Unter Kumulieren (von lat. cumulus – Haufen) oder auch Häufeln versteht man die Möglichkeit bei Personen-Mehrstimmenwahlsystemen, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten abgeben zu können, um dessen Position innerhalb einer offenen Liste zu verbessern.
Kumulieren ist dabei ein mögliches Detail der Stimmgebung bei Personenwahl mit offenen Listen und ist oft mit der Möglichkeit zum Panaschieren verbunden.
Kumulieren und Panaschieren wurden im geänderten Kommunalwahlgesetz in Hessen eingeführt.
Begrenztes Kumulieren
Bei den süddeutschen Wahlsystemen hat der Wähler soviele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Die Häufelung seiner Stimmen auf einen Kandidaten ist aber auf drei Stimmen begrenzt. Das vermindert die rangverbessernde Wirkung auf die Sitzzuteilungsposition des begünstigten Kandidaten im Vergleich zum vollständigen Kumulieren umso stärker, je mehr Stimmen zu vergeben sind.
Auswirkungen des Listenkreuzes
Das Listenkreuz kann je nach Wahlsystem eine unterschiedliche Bedeutung und Auswirkung haben.
- In Hessen gehen alle noch nicht vergebenen Stimmen an die Kandidaten auf der Liste von oben nach unten. Ist die Kandidatenzahl auf der Liste kleiner als die Zahl der noch zu vergebenden Stimmen oder haben Kandidaten bereits eine Stimme, so werden auch durch ein Listenkreuz Stimmen gehäufelt.